Der Denkmalschutz regelt den Umgang mit Bauwerken, die als besonders schützenswert gelten.
Allerdings existiert keine einheitliche Regelung, ab wann ein Bauwerk unter Denkmalschutz steht, womit es sich immer um individuelle Entscheidungen und Vorgaben handelt, die bei Arbeiten an den Bauwerken berücksichtigt werden müssen.
Im Allgemeinen soll beim Denkmalschutz die Bausubstanz des Gebäudes nicht verändert werden, um den Ursprungszustand zu erhalten, dennoch soll das Gebäude an unsere heutigen Standards angepasst und die Auflagen der Denkmalschutzbehörde berücksichtigt werden. Die Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden sind deshalb sehr anspruchsvoll und sollten immer von einem zuverlässigen und erfahrenen Fachbetrieb wie unserem ausgeführt werden.